Beratung im Auftrag des Kantonalen Sozialamtes Zürich in Zusammenarbeit mit Saphir Ben Dakon | 2024 — 2026 |
2024 trat im Kanton Zürich das Gesetz über den selbstbestimmten Leistungsbezug durch Menschen mit Behinderung (Selbstbestimmungsgesetz, SLBG) in Kraft. Das Gesetz gewährt Leistungen in den Bereichen Wohnen, Arbeit und Tagesgestaltung und soll die Wahlfreiheit und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung stärken. Bis 2026 gelten Übergangsbestimmungen. Ab 2027 wird das neue Gesetz dann auch im Bereich Arbeit wirksam. Ich unterstütze das Kantonale Sozialamt im Projekt zur Ausarbeitung der künftigen Leistungen bzw. der Leistungsgewährung im Bereich Arbeit.